Der erste Schritt ist getan ! Endlich gibt es seitens des BGH ein Urteil zu Kreditkarten und dieses unterstützt unmissverständlich die Kreditkartenkunden, wenn mit einer kopierten Karte & PIN Geld am Automaten abgehoben wurde es ein Tageslimit gibt und der Haftungsbetrag in den AGB begrenzt wird (gilt auch bei schuldhafter Verletzung der Sorgfaltspflichten) Hier ist …
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