Empfehlungen

Kartenversicherung

Nach allen Erfahrungen kann ich nur zur Vorbeugung raten und empfehle eine günstige Versicherung zum Schutz vor missbräuchlichen Kartenverfügungen abzuschliessen, die auch bei grob fahrlässigem Verhalten haftet. Ich habe in 2010 eine Versicherung bei COSMOS Direkt abgeschlossen, diese kostet 24 EUR pro Jahr für eine Person bzw. 36 EUR pro Jahr für einen ganzen Haushalt. Abschliessen kann man die Versicherung unter:
http://www2.cosmosdirekt.de/html/produkte/versicherung/kontoschutz/index.html

PIN Brief sicher aufbewahren

Wenn Sie zu Ihrer Kreditkarte auch eine PIN bekommen, bewahren Sie Ihren Original PIN-Brief am besten sicher zu Hause auf. Damit haben Sie ein wasserdichtes Beweismittel, daß Sie die PIN nicht gewusst haben konnten und diese geknackt wurde.

Support bei Schaden

Wenn Sie aber mit Karte & PIN Geld abgehoben haben und die Bank den Schaden nicht übernehmen will und Sie beschlossen haben zu prozessieren, dann kontaktieren Sie mich. Ich kann Ihnen gerne Dokumente zur Verfügung stellen, die zeigen, daß ich mit einer falschen PIN Geld abheben konnte (Original PIN Brief, Abhebung mit falscher PIN unter Zeugen u.a. Sparkassenleiter, Schreiben des BGH, daß bisherige Urteile sich nur auf EC-Karten beziehen, aber keine Entscheidung über die Sicherheit des VISA-Kartensystems getroffen wurde).  Sollten die Dokumente nicht reichen, habe ich die Abhebungen auch auf Video.

Auf diesem Blog finden Sie unter http://www.kreditkartendiebe.de/rechtsprechung/ Ansätze, wie der Anscheinsbeweis in Frage gestellt werden kann.

Außerdem empfehle ich Ihnen bei der Zusammenarbeit mit dem Anwalt:

  • sich nicht darauf verlassen, daß der Anwalt nachfragt, wenn ihm wichtige Informationen fehlen, sondern pro-aktiv Informationen zur Verfügung stellen – in meinem Fall zum Aufbewahrungsort bzw. Umgang mit der PIN, in jedem Fall, sollten Sie dem Anwalt das Urteil des LG Osnabrück vorlegen
  • steuernd eingreifen, wenn etwas in die falsche Richtung läuft: regelmäßige, persönliche Meetings mit dem Anwalt sind hierfür sicherlich hilfreich
  • sich einen Experten für dieses Gebiet suchen

Werbungskosten

In meinem Fall konnte ich den  Diebstahl der 2.100 DM kann als Werbungskosten abgesetzen, da:

  • sich der Diebstahl auf einer Dienstreise ereignete
  • die Kreditkarte ausdrücklich für Zahlungen auf Dienstreisen vorgesehen ist (“Teil des persönlichen Gepäcks”)
  • die Kreditkarte auf Verlangen der Arbeitgebers ausgestellt wurde

Zunächst wollte das Finanzamt diese Werbungskosten nicht anerkennen. Aber nach meinem Einspruch gegen die Einkommensteuerfestsetzung und einem Briefwechsel über mehrere Monate, bei dem ich mich auf ein BFH-Urteil vom 30.6.1995 (VI R 26/95 BStBl. 1995 II S.744) bezog, wurden die 2100 DM schließlich doch als Werbungskosten anerkannt.

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