Wie man smarter vorgehen kann ...
Am besten bewahren Sie Ihren Original PIN-Brief sicher zu Hause auf. Damit haben Sie ein wasserdichtes Beweismittel, daß Sie die PIN nicht gewusst haben konnten und diese geknackt wurde.
Wenn Sie aber mit Karte & PIN Geld abgehoben haben und die Bank den Schaden
nicht übernehmen will und Sie beschlossen haben zu prozessieren, dann kontaktieren Sie mich. Ich kann Ihnen gerne Dokumente zur Verfügung stellen, die zeigen, daß ich mit einer falschen PIN Geld abheben konnte (Original PIN Brief, Abhebung mit falscher PIN unter Zeugen u.a. Sparkassenleiter, Schreiben des BGH, daß bisherige Urteile sich nur auf EC-Karten beziehen, aber keine Entscheidung über die Sicherheit des VISA-Kartensystems getroffen wurde). Sollten die Dokumente nicht reichen, habe ich die Abhebungen auch auf Video.
Außerdem empfehle ich Ihnen bei der Zusammenarbeit mit dem Anwalt:
- sich nicht darauf verlassen, daß der Anwalt nachfragt, wenn
ihm wichtige Informationen fehlen, sondern pro-aktiv Informationen zur
Verfügung stellen - in meinem Fall zum Aufbewahrungsort bzw. Umgang mit der
PIN, in jedem Fall, sollten Sie dem
Anwalt das Urteil des LG Osnabrück vorlegen
- steuernd eingreifen, wenn etwas in die falsche Richtung
läuft: regelmäßige, persönliche Meetings mit dem Anwalt sind hierfür
sicherlich hilfreich
- sich einen Experten für dieses Gebiet suchen
Werbungskosten
In meinem Fall konnte ich den Diebstahl der 2.100 DM kann als Werbungskosten abgesetzen, da:
- sich der Diebstahl auf einer Dienstreise ereignete
- die Kreditkarte ausdrücklich für Zahlungen auf Dienstreisen
vorgesehen ist ("Teil des persönlichen Gepäcks")
- die Kreditkarte auf Verlangen der Arbeitgebers ausgestellt
wurde
Zunächst wollte das Finanzamt diese Werbungskosten nicht
anerkennen. Aber nach meinem Einspruch gegen die Einkommensteuerfestsetzung und
einem Briefwechsel über mehrere Monate, bei dem ich mich auf ein BFH-Urteil vom
30.6.1995 (VI R 26/95 BStBl. 1995 II S.744) bezog, wurden die 2100 DM
schließlich doch als Werbungskosten anerkannt.
Mehr zu dem Fall in 2001:
Der Diebstahl
Die Bank zahlt nicht !
Prozess
Berufung
Tipps (diese Seite)