Wie man smarter vorgehen kann ...

Am besten bewahren Sie Ihren Original PIN-Brief sicher zu Hause auf. Damit haben Sie ein wasserdichtes Beweismittel, daß Sie die PIN nicht gewusst haben konnten und diese geknackt wurde.

Wenn Sie aber mit Karte & PIN Geld abgehoben haben und die Bank den Schaden nicht übernehmen will und Sie beschlossen haben zu prozessieren, dann kontaktieren Sie mich. Ich kann Ihnen gerne Dokumente zur Verfügung stellen, die zeigen, daß ich mit einer falschen PIN Geld abheben konnte (Original PIN Brief, Abhebung mit falscher PIN unter Zeugen u.a. Sparkassenleiter, Schreiben des BGH, daß bisherige Urteile sich nur auf EC-Karten beziehen, aber keine Entscheidung über die Sicherheit des VISA-Kartensystems getroffen wurde).  Sollten die Dokumente nicht reichen, habe ich die Abhebungen auch auf Video.

Außerdem empfehle ich Ihnen bei der Zusammenarbeit mit dem Anwalt:

  • sich nicht darauf verlassen, daß der Anwalt nachfragt, wenn ihm wichtige Informationen fehlen, sondern pro-aktiv Informationen zur Verfügung stellen - in meinem Fall zum Aufbewahrungsort bzw. Umgang mit der PIN, in jedem Fall, sollten Sie dem Anwalt das Urteil des LG Osnabrück vorlegen
  • steuernd eingreifen, wenn etwas in die falsche Richtung läuft: regelmäßige, persönliche Meetings mit dem Anwalt sind hierfür sicherlich hilfreich
  • sich einen Experten für dieses Gebiet suchen

Werbungskosten

In meinem Fall konnte ich den  Diebstahl der 2.100 DM kann als Werbungskosten abgesetzen, da:

  • sich der Diebstahl auf einer Dienstreise ereignete
  • die Kreditkarte ausdrücklich für Zahlungen auf Dienstreisen vorgesehen ist ("Teil des persönlichen Gepäcks")
  • die Kreditkarte auf Verlangen der Arbeitgebers ausgestellt wurde

Zunächst wollte das Finanzamt diese Werbungskosten nicht anerkennen. Aber nach meinem Einspruch gegen die Einkommensteuerfestsetzung und einem Briefwechsel über mehrere Monate, bei dem ich mich auf ein BFH-Urteil vom 30.6.1995 (VI R 26/95 BStBl. 1995 II S.744) bezog, wurden die 2100 DM schließlich doch als Werbungskosten anerkannt.

 

Mehr zu dem Fall in 2001:

Der Diebstahl

Die Bank zahlt nicht !

Prozess

Berufung

Tipps (diese Seite)

Feedback: Ist die Webseite für Sie nützlich ?

20. Juni, 2005
Bei einem Kreditkartendienstleister in den USA werden Kreditkartendaten gestohlen. Angeblich sind darunter 200.000 Datensätze mit unverschlüsselten Daten, die auch die persönliche Geheimzahl enthalten.

More Information

 

7. März, 2006
Vor der laufenden Kamera von [plusminus zeigen Experten der Cambridge Universität wie beim Chip & PIN Verfahren mit einem 150 Euro Gerät, Kartendaten und PIN abgegriffen werden können.

More Information

 

Die PIN gibt es zur Identifikation des Karteninhabers. Nun ist die PIN aber nur eine Zahl und mit einer Zahl kann eine Person nicht eindeutig identifiziert werden. Kein Staat würde jemanden einreisen lassen, wenn er sich mit einer PIN identifizieren wollte. Dazu braucht man einen Paß mit Foto, das mit dem Gesicht verglichen wird. Eine Art biometrischer Vergleich durch den Kontrolleur.

Biometrische Verfahren werden heute bereits zur eindeutigen Identifikation z.B. bei der Einreise in die USA (Fingerabdruck-Scan und Iris-Scan), der Zugangskontrolle zu einem Computer (Fingerabdruck) oder zum Bezahlen in Geschäften (Fingerabdruck) benutzt.

Obwohl die Biometrie soweit fortgeschritten ist, wird das unsichere "Chip & PIN" Verfahren, ohne eindeutige Identifikation des Nutzers, den Kunden als sichere Lösung verkauft. Das Risiko tragen nun die Kunden !
More Information

 
Copyright (c) 2004 Thomas Opel   letzte Änderung: 25. Jan 2009