Berufung

Auch das Landgericht hielt ein neues Gutachten nicht für erforderlich. Die Klage gegen die Bank wurde abgewiesen. Begründung:

"Die Berufung des Klägers ist zulässig, in der Sache jedoch unbegründet.

Es kann dahinstehen, ob der entsprechend dem Vortrag des Klägers nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des behaupteten Kreditkartenmißbrauchs tatsächlich möglich war, die PIN innerhalb kürzester Zeit zu entschlüsseln. Einer Beweiserhebung hinsichtlich dieser Frage bedarf es schon deshalb nicht, weil der Kläger trotz der ausdrücklichen Erörterungen im amtsgerichtlichen Urteil noch immer nicht hinreichend substantiiert hat, seine Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der PIN erfüllt zu haben.

Soweit er meint, es sei allein entscheidend, daß er die PIN nicht im Geldbeutel bei sich führte, verkennt er, daß dies nicht darüber aussagt, wo er die PIN denn tatsächlich aufbewahrte, bzw. ob er hierbei die ihm nach den Vertragsbedingungen obliegenden Geheimhaltungspflichten erfüllt hat. Nach den bisherigen Sachdarstellungen ist völlig offen, wie der Kläger überhaupt mit der PIN umgegangen ist, insbesondere ist nicht belegt, ob und ggfls. welche Vorkehrungen der Kläger getroffen hat, um zu verhindern, daß keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erlangt. Die Darlegungen des Klägers lassen es deshalb nicht ausgeschlossen erscheinen, daß aufgrund mangelnder Sicherheitsvorkehrungen ein Dritter bereits in der Zeit vor dem Verlust der Karte Kenntnis von der PIN erlangt hat [...]."

Meinem Anwalt hatte ich im August 2001 zur PIN Aufbewahrung folgendes mitgeteilt:

"Die PINs der Kreditkarten und der EC-Karte bewahre ich explizit nicht in meinem Geldbeutel bzw. irgendwo anders bei mir mobil auf, sondern habe mir diese ausschliesslich gemerkt. Noch nie habe ich eine PIN irgendwo notiert bzw. den Originalausdruck bei mir gehabt - Dritte konnten keinen Zugang haben."[...]."

 Das war offensichtlich nicht ausreichend.

Mehr zu dem Fall in 2001:

Der Diebstahl

Die Bank zahlt nicht !

Prozess

Berufung (diese Seite)

Tipps

20. Juni, 2005
Bei einem Kreditkartendienstleister in den USA werden Kreditkartendaten gestohlen. Angeblich sind darunter 200.000 Datensätze mit unverschlüsselten Daten, die auch die persönliche Geheimzahl enthalten.

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7. März, 2006
Vor der laufenden Kamera von [plusminus zeigen Experten der Cambridge Universität wie beim Chip & PIN Verfahren mit einem 150 Euro Gerät, Kartendaten und PIN abgegriffen werden können.

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Die PIN gibt es zur Identifikation des Karteninhabers. Nun ist die PIN aber nur eine Zahl und mit einer Zahl kann eine Person nicht eindeutig identifiziert werden. Kein Staat würde jemanden einreisen lassen, wenn er sich mit einer PIN identifizieren wollte. Dazu braucht man einen Paß mit Foto, das mit dem Gesicht verglichen wird. Eine Art biometrischer Vergleich durch den Kontrolleur.

Biometrische Verfahren werden heute bereits zur eindeutigen Identifikation z.B. bei der Einreise in die USA (Fingerabdruck-Scan und Iris-Scan), der Zugangskontrolle zu einem Computer (Fingerabdruck) oder zum Bezahlen in Geschäften (Fingerabdruck) benutzt.

Obwohl die Biometrie soweit fortgeschritten ist, wird das unsichere "Chip & PIN" Verfahren, ohne eindeutige Identifikation des Nutzers, den Kunden als sichere Lösung verkauft. Das Risiko tragen nun die Kunden !
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Copyright (c) 2004 Thomas Opel   letzte Änderung: 14. Nov 2008