Die Bank zahlt nicht !
Bei Kreditkarten fühlt man sich im
Gegensatz zu Bargeld sicher, wenn man
diese verlieren sollte. Bargeld ist weg
und man bekommt es nur zurück, wenn man
einen ehrlichen Finder erwischt. Bei
Kreditkarten sieht man hier kein
Problem, denn es kann ja niemand Geld
abheben. Und falls schon etwas wegkommt,
dann ist der Schaden durch die Bank
gedeckt. FALSCH !
In meinem Fall war es
so, daß die Bank zwar zunächst den
gestohlenen Betrag wieder gutschrieb,
ihn aber im Juli 2001 wieder abzog.
Begründet wurde dies wie folgt:
"Die PIN Nummer
wurde sofort korrekt eingegen.
Der Kartenvorleger
hat somit nicht versucht, die PIN-Nummer
durch Probieren herauszufinden. Vielmehr
hatte er Kenntnis von der richtigen
Geheimnummer der Kreditkarte.
An dieser Stelle
weisen wir daraufhin, daß die
Geheimnummer auf der Karte nicht - auch
nicht verschlüsselt - verzeichnet ist.
Sie wird anhand verschiedener Angaben
auf der Karte von einem im Geldautomaten
vorhandenen Rechner ermittelt und mit
der vom Kunden eingegebenen Geheimzahl
verglichen. ...
Wir müssen daher
annehmen, daß sich eine Notiz mit Ihrer
Geheimnummer in Ihrem zusammen mit Ihrer
VISA Karte entwendeten Geldbeutel
befand. ...
Deshalb können wir
keine Haftung übernehmen. Die Beträge
von 2.000,00 DM und 100,00 DM wurden auf
Ihrem Kartenkonto wiederbelastet."
Die PIN hatte ich
aber nirgends notiert. Die befindet sich
NUR in meinem Kopf. Und nachdem die PIN
sofort richtig eingegeben wurde, MUSS
die PIN entweder geknackt oder von einer
z.B. russischen, rumänischen oder
thailändischen PIN Tauschbörse gekauft
worden sein. Ich beschloß
vor Gericht zu gehen, damit dort ein Gutachten
zur Sicherheit von Kreditkarten / PINs
erstellt wird. Denn auf einer
Seite der Cambridge Universität (UK)
fand ich interessantes
Material, über die (Un)Sicherheit von Kreditkarten.
Mehr zu dem Fall in 2001:
Der
Diebstahl
Die
Bank zahlt nicht ! (diese Seite)
Prozess
Berufung
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