Warum gibt es diese Seite ?
www.kreditkartendiebe.de gibt es um diejenigen zu unterstützen, die heute in einer ähnlichen Situation sind, wie ich in 2001:

* Per PIN Eingabe wurde mit Ihrer Kreditkarte Geld gestohlen, obwohl Sie die PIN nirgendwo notiert hatten.

* Die Bank behauptet Sie hätten grob fahr- lässig gehandelt und ersetzt den Schaden nicht.

Ich kann Ihnen gerne Dokumente zur Verfügung stellen, die zeigen, daß ich mit einer falschen PIN Geld abheben konnte (Original PIN Brief, Abhebung mit falscher PIN unter Zeugen u.a. Filialleiter, Schreiben des BGH, daß bisherige Urteile sich nur auf EC-Karten beziehen, aber keine Entscheidung über die Sicherheit des VISA-Kartensystems getroffen wurde).

Mit anderen Geschädigten können Sie sich unter kreditkartendiebe.ning.com vernetzen und austauschen.

Ein erster Erfolg  !
Eine Bank zahlt einem Betroffenen die Hälfte des gestohlenen Betrages zurück. ""Dank Ihrer Internet Hilfe habe ich noch mal bei der xy Bank interveniert, die haben sofort telefonisch die Hälfte der Schadenssumme, also 550,-- € angeboten."

Im Jahr 2001 wurden mir 2100 DM mittels VISA-Karte und Eingabe einer "richtigen" PIN gestohlen. Damals wurde mir unterstellt, daß ich die PIN dem Dieb wohl irgendwie zugänglich gemacht haben muß, denn sonst hätte er diese ja nicht auf Anhieb richtig eingeben können (Anscheinsbeweis).

2004 wollte ich die PIN für eine neue VISA-Karte sperren lassen, damit nicht wieder dasselbe wie in 2001 passiert. Dazu wurde mir empfohlen 3x eine falsche PIN einzugeben. Als ich statt der "richtigen" PIN eine falsche eingab, erhielt ich 500 €. Insgesamt konnte ich mit einer VISA-Karte 2200 € mit einer falschen PIN (!!!) abheben.

Aus meiner Sicht ist das VISA-Kartensystem unsicher. Und die Banken wälzen das Risiko auf die Verbraucher ab:
Hat der Kunde keine Beweise, daß er die PIN nicht irgendwo notiert hat, gilt der sogenannte Anscheinsbeweis. Dieser besagt, daß bei auf Anhieb richtiger Eingabe der PIN diese dem Dieb bekannt gewesen sein muß.

Kann aber eine Kunde beweisen, daß er die PIN dem Dieb nicht zugänglich gemacht haben kann, z.B. wenn der PIN Brief noch verschlossen ist, dann wird die Bank den Schaden übernehmen und so einen Prozess vermeiden. Smart !

Detaillierte Informationen zu dem Diebstahl in 2001, der Reaktion der Bank, dem Prozess und der Berufung gibt es unter VISA 2001. Und zu der Bargeldabhebung mit falscher PIN unter Falsche PIN. Unter Biometrie finden sich Informationen zum heutigen Stand und den Möglichkeiten der Biometrie. Und schließlich gibt es Links zu Medienberichten, Rechtsprechung und Experten.

 

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20. Juni, 2005
Bei einem Kreditkartendienstleister in den USA werden Kreditkartendaten gestohlen. Angeblich sind darunter 200.000 Datensätze mit unverschlüsselten Daten, die auch die persönliche Geheimzahl enthalten.

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7. März, 2006
Vor der laufenden Kamera von [plusminus zeigen Experten der Cambridge Universität wie beim Chip & PIN Verfahren mit einem 150 Euro Gerät, Kartendaten und PIN abgegriffen werden können.

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Die PIN gibt es zur Identifikation des Karteninhabers. Nun ist die PIN aber nur eine Zahl und mit einer Zahl kann eine Person nicht eindeutig identifiziert werden. Kein Staat würde jemanden einreisen lassen, wenn er sich mit einer PIN identifizieren wollte. Dazu braucht man einen Paß mit Foto, das mit dem Gesicht verglichen wird. Eine Art biometrischer Vergleich durch den Kontrolleur.

Biometrische Verfahren werden heute bereits zur eindeutigen Identifikation z.B. bei der Einreise in die USA (Fingerabdruck-Scan und Iris-Scan), der Zugangskontrolle zu einem Computer (Fingerabdruck) oder zum Bezahlen in Geschäften (Fingerabdruck) benutzt.

Obwohl die Biometrie soweit fortgeschritten ist, wird das unsichere "Chip & PIN" Verfahren, ohne eindeutige Identifikation des Nutzers, den Kunden als sichere Lösung verkauft. Das Risiko tragen nun die Kunden !

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Copyright (c) 2004 Thomas Opel   letzte Änderung: 8. Feb 2009